Befreiung von Studienbeiträgen
Studierende, die im Rahmen des Erasmus+-Programms für einem befristeten Studienaufenthalt ins Ausland gehen, können für diesen Zeitraum von der Entrichtung der Studiengebühr an der TU Clausthal befreit werden. Voraussetzung hierfür ist die Beurlaubung. Der Antrag auf Beurlaubung muss im Studienzentrum eingereicht werden.
TU Clausthal
Studienzentrum
Adolph-Roemer-Straße 2A
D-38678 Clausthal-Zellerfeld
Kontakt
Bettina Sekler
Raum: 1
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38678 Clausthal-Zellerfeld
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E-Mail: bettina.sekler@tu-clausthal.de
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Di. 09:30 - 12:00 Uhr und 14:00 - 15:30
Do. 09:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung